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Landkreis
05. Sep. 2010 16:33 Uhr
Warum Bewährungshelfer anonym arbeiten

Im Büro des Justizsozialdienstes in Hamelns Falkestraße arbeiten derzeit fünf Bewährungshelfer.

Die Büros von Gernot Vorstetter (Name von der Redaktion geändert) und seiner Kollegen in einem zentrumsnahen Altbau sind Anlaufstelle für rund 350 Straftäter, die sich unter Auflagen in Freiheit befinden. Laut Dr. Stefan von der Beck, dem Leiter des AJSD, sind es landesweit rund 25 000 Straftäter, die von insgesamt 450 Mitarbeitern in 60 Büros an 50 Standorten betreut werden. Die Zahl der Probanden, wie die Sozialarbeiter die Menschen nennen, die sie betreuen, sei nun schon über Jahre hinweg konstant, weiß Vorstetter und eines sei bei ihrer Arbeit von entscheidender Bedeutung: „Manchmal wissen weder Arbeitgeber noch Vermieter, ja, manchmal weiß sogar nicht einmal die eigene Familie, dass ein Proband eine Bewährungsstrafe verbüßt. Deswegen nehmen wir die Schweigepflicht äußerst ernst.“ Und deswegen möchte Vorstetter selbst auch anonym bleiben: „Wir begleiten die Probanten bei Behördengängen, Vorstellungsgesprächen und dergleichen mehr. Es besteht die Gefahr, dass eine Person, die mich begleitet, automatisch als Straftäter eingeordnet wird.“

Vorstetter weiß, dass die geografische Nähe zur Jugendanstalt in Tündern die Vermutung nahe legt, ein Großteil der Probanden seien ehemalige Häftlinge dieses Gefängnisses. Dem widerspricht der Sozialarbeiter: „Der Anteil der Probanden im Landkreis, die zuvor eine Haftstrafe in Tündern verbüßt haben, liegt bei unter zehn Prozent.“ Einer der Hauptgründe für diese Quote sei, dass die Gefangenen nach ihrer Freilassung in ihre Heimatorte zurückkehren und dort bei Bedarf vom regionalen AJSD betreut werden. In etwa gleich hoch sei die Frauenquote, die bundesweit zwischen fünf und eben zehn Prozent liege. Zwei Drittel der im Landkreis vorhandenen Probanden waren nicht im Gefängnis. Vorstetter: „Eine Haftstrafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Strafdauer unter zwei Jahren liegt.“ Ein Drittel der Probanden jedoch hat zuvor eine Haftstrafe verbüßt. „Häufig werden Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.“ Das Alter der Probanden im Landkreis liegt zwischen 14 und über 70 Jahren.

Für die Hamelner Sozialarbeiter ist eines wichtig: Der Status „Proband“ sagt nichts über die Schwere der Tat aus. Die überwiegende Zahl der Probanden hat Körperverletzungs- oder Eigentumsdelikte begangen. Aber auch der Bereich der Betrugsdelikte käme häufig vor und steige sogar. „Kreditkartenbetrug ist ein klassischer Fall, aber auch Warenkreditbetrug, wie zum Beispiel das Bestellen von Waren bei Versandhäusern unter falschen Namen erleben wir hier häufiger.“ Um einen Probanden, unabhängig welcher Straftat er sich schuldig gemacht hat, punktgenau unterstützen zu können, müssen die Sozialarbeiter den Probanden kennenlernen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Das passiert natürlich vor allem durch den persönlichen Kontakt, aber auch die Akten müssen Vorstetter und sein Team studieren. Und das ist nicht immer ganz einfach, wie er zugibt: „Von den rund 350 Probanden, die wir hier betreuen, steht zirka nur ein Prozent unter Führungsaufsicht, aber wenn ich dann in der Akte die zum Teil nur schwer erträglichen Details lese, mit denen der Proband sein Opfer gequält hat, dann ist das auch für mich nicht immer ganz einfach.“ Besonders wenn die Opfer Kinder waren, beschleicht Vorstetter, selbst Vater, ein unbehagliches Gefühl. Und dennoch: „Wir als Sozialarbeiter des AJSD bewerten nicht die Tat. Das ist durch das Gericht bereits geschehen. Unsere Aufgabe ist es, die Probanden bei der Wiedereingliederung zu unterstützen.“ Und dass diese Wiedereingliederung funktioniere, zeigt die Erfolgsquote: „Rund zwei Drittel unserer Probanden werden nicht wieder straffällig.“

Eine leichte Aufgabe sei der Job nicht. Zwar seien die meisten der Probanden in unterschiedlicher Ausprägung in der Lage, die Unterstützung der Sozialarbeiter in Eigeninitiative umzuwandeln, aber dennoch käme es hin und wieder zu kritischen Situationen, wie ein Kollege Vorstetters berichtet: „Ich habe es einmal erlebt, dass ein Proband quasi in den Knast geflüchtet ist. Die Probleme in der Freiheit waren für ihn einfach überwältigend.“ In der Regel aber seien die Probanden weder beratungsresistent noch schwer zu motivieren. Oftmals werden die Sozialarbeiter mit finanziellen Sorgen und Suchtproblemen konfrontiert. „Wir hören zu, wir sind aber keine Therapeuten, gleichwohl haben wir die Möglichkeit dem Probanden bedarfsgerechte Angebote zu machen.“

Die Probanden reflektierten ihre Straftat, betont Vorstetter, allerdings: „Häufig fühlen sich die Probanden zu Unrecht verurteilt, streiten die Tat mitunter sogar ab, aber auch an dieser Stelle höre ich zu, ohne den Anspruch, die Diskrepanz zwischen Urteil und Selbsteinschätzung des Probanden aufklären zu wollen.“ Am intensivsten erlebt Vorstetter in diesem Zusammenhang die wenigen Sexualstraftäter, die vom Hamelner AJSD-Team betreut werden. „Gerade diese Täter behaupten oftmals mit einer kaum nachvollziehbaren Vehemenz, dass sie unschuldig seien.“ Diese Einstellung erschwere natürlich auch die Wiedereingliederung. Auch für den von Gutachtern weiterhin als gefährlich eingestuften Ex-Häftling, der zwischenzeitlich in einer Thaler Einrichtung untergebracht war, wurde eine Führungsaufsicht angeordnet. Zuständig wäre ein Kollege Vorstetters gewesen, der sich aber just zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befand, so dass diese Aufgabe ein Kollege aus Hannover übernehmen musste. „Nicht jeder Sozialarbeiter des AJSD kann eine Führungsaufsicht übernehmen, denn dafür ist eine Zusatzqualifizierung notwendig.“ Die fünf Sozialarbeiter des Hamelner Büros haben unterschiedliche Zusatzqualifikationen, so dass alle speziellen Auflagen der Gerichte erfüllt werden können.

Im Regelfall wird eine Haftstrafe für die Dauer von zwei bis vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Bei der Führungsaufsicht beträgt die Dauer drei bis fünf Jahre, kann sogar verlängert werden und noch etwas ist anders. „Während des ersten halben Jahres einer Führungsaufsicht sehen wir den Probanden pro Woche einmal, und können wir nach drei Tagen keinen Kontakt zu dem Probanden herstellen, müssen wir das dem Gericht melden.“ Im Gegensatz dazu findet ein persönlicher Kontakt zwischen Proband und Sozialarbeiter bei einer „normalen“ Bewährung wesentlich seltener statt. Ohnehin verbringen die Sozialarbeiter die meiste Zeit an ihren Schreibtischen. Vorstetter: „Vieles lässt sich telefonisch erledigen, und natürlich gibt es auch Schriftstücke, die aufgesetzt werden müssen.“ Da die Probanden verstreut im ganzen Landkreis leben, haben sich die fünf Sozialarbeiter Gebietszuständigkeiten erarbeitet. „Jeder von uns betreut rund 80 Probanden, von denen immer ein Teil in der Kernstadt lebt. Darüber hinaus ist je ein Sozialarbeiter für die Probanden eines Gebietes außerhalb der Kernstadt zuständig“, so Vorstetter.

Die derzeit zum Teil hitzig geführten öffentlichen Diskussionen über Sicherheitsverwahrung, Fußfessel, Internetpranger und Zwangseinweisung für gefährliche Straftäter verfolgen Vorstetter und von der Beck, der nicht nur Leiter des niedersächsischen AJSD, sondern auch Vorsitzender Richter am Oldenburgischen Landesgericht und Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe ist, mit großer Aufmerksamkeit, und dieser meint: „Ich bin der Auffassung, dass wir in Deutschland sehr wohl die Möglichkeit haben müssen, die es dem Staat erlaubt, weiterhin gefährliche Straftäter so zu verwahren, dass von ihnen keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.“ Weder Internetpranger noch Fußfessel sind in dieser Hinsicht zufriedenstellende Instrumente, meint von der Beck. „Uns Sozialarbeitern wird hie und da der Vorwurf gemacht, wir ließen die Oper außer Acht, dabei ist unsere Arbeit, die Wiedereingliederung von Straftätern, eine effiziente Form des aktiven Opferschutzes“, betont Vorstetter, und von der Beck verweist auf die enge Verzahnung des AJSD mit der Stiftung Opferschutz. Beispiele für eine erfolgreiche Wiedereingliederung gäbe es genug, meint Vorstetter und berichtet von einem jungen Probanden, der vor kurzem seine Geldstrafe in einer sozialen Einrichtung abgearbeitet hat: „Nach kurzer Zeit schon hat der Proband erkannt, welche Chancen ihm die Freiheit bietet, und auch der Arbeitgeber hat erkannt, welch Potenzial in dem jungen Probanden steckt und hat ihm einen Ausbildungsplatz angeboten.“ Für den Sozialarbeiter sind genau das die schönen Momente in seinem Berufsleben, die zwar die schrecklichen Szenarien mancher Akte nicht vergessen machen, aber zumindest auch einmal in den Hintergrund drängen.

Der AJSD Niedersachsen wurde erst im Januar letzten Jahres gegründet und fasst die Zuständigkeitsbereiche der ehemaligen Bewährungshilfe und der ehemaligen Gerichtshilfe unter einem Dach zusammen. Sein Hauptsitz ist Oldenburg, wo der AJSD Tür an Tür mit der Stiftung Opferhilfe zusammenarbeitet. Im AJSD wurden seit dieser Zeit 20 neue Stellen geschaffen, alleine 15 davon als direkte Konsequenz aus der neu installierten Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Straftätern (KURS).

Zu ihren Aufgaben gehört die Betreuung von Straftätern, deren Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, aber auch die Begleitung der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und diese in Form von Sozialstunden abarbeiten können. Nicht zuletzt kommen die Sozialarbeiter des ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) Niedersachsens auch dann zum Einsatz, wenn ein Straftäter unter Führungsaufsicht gestellt wird.

Wenn Straftäter nicht hinter Gitter müssen, hat Justitia für die Erfüllung ihrer Aufgaben Bewährungshelfer an der Seite.



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